Barrierefreiheit in Bauzeichnungen

15.07.2021

Seit der Novellierung der Landesbauordnung sind unter anderem bei öffentlich zugänglichen Gebäuden Konzepte zur Darstellung der Barrierefreiheit Teil der Bauvorlage. Geprüft und bewertet werden diese Konzepte durch den Behindertenbeirat - durch Menschen, die selber eine Behinderung haben oder eng mit Menschen mit Behinderung zusammenarbeiten. Entstanden aus der engen Zusammenarbeit bei der Planung der ersten Inklusions-KiTa der Stadt Gütersloh, schult GJL den Rat ehrenamtlich beim Lesen von Inhalten in Bauzeichnungen, mit dem gemeinsamen Ziel, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Nutzung von zukünftigen Bauten zu stärken.

Mehr Infos zum Behindertenbeirat der Stadt Gütersloh

Auf dem Bild sieht man übrigens die KiTa, die neben dem Fokus auf Inklusion auch den Fokus auf nachhaltiges Bauen legt. Das Gebäude ist eines der ersten öffentlichen Gebäude in Gütersloh, was als Passivhaus realisiert wird.